Nach vorheriger Terminvereinbarung biete ich zunächst die sog. psychotherapeutischen Sprechstunden an. Dabei handelt es sich um die Durchführung von bis zu 3 Sitzungen á 50 Minuten. Im Rahmen dieser psychotherapeutischen Sprechstunden können Sie Ihre Beschwerden darlegen und wir entscheiden gemeinsam, ob eine weiterführende ambulante Verhaltenstherapie sinnvoll erscheint. In bis zu vier weiteren probatorischen Sitzungen, in denen wir uns besser kennenlernen, finden Diagnostik und biografische Anamnese statt und es werden u.a. Therapieziele benannt. Während dieser Probatorik muss der/die Versicherte einen Konsiliarbericht beim Arzt einholen und Sie stellen mit meiner Unterstützung einen Antrag auf Psychotherapie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie in meiner Praxis.
Zunächst wird i.d.R. eine Kurzzeittherapie 1 (12 Sitzungen) bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt. Je nach Bedarf bzw. Notwendigkeit ist die Fortführung in Form einer Kurzzeittherapie 2 (12 weitere Sitzungen) möglich. Sollte eine weitere Behandlung indiziert sein, kann die Umwandlung in eine Langzeittherapie, die insgesamt 60 Sitzungen umfasst, erfolgen. Alle beschriebenen Therapieeinheiten sind sowohl in Einzeltherapie, in der Gruppe, als auch als Kombinationsbehandlung (im Einzel- und Gruppensetting) durchführbar.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist Ihre Krankenkasse i.d.R. verpflichtet, dem Antrag zuzustimmen. Meist liegt die Entscheidung nach drei Wochen vor.
Die Behandlungsmöglichkeiten von Privatpatienten und Beihilfeberechtigten richten sich nach den Rahmenvereinbarungen, die der/die Versicherte konkret mit der privaten Krankenversicherung vereinbart hat oder die z. B. von der Beihilfe vorgegeben sind. Manche Tarife enthalten eine Höchstanzahl von Therapiesitzungen pro Jahr, andere Tarife sehen einen gewissen Eigenanteil vor. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung über Ihre Versicherungskonditionen.
Wenn Sie die Kosten für die Therapie selber tragen möchten, können Sie diese in meiner telefonischen Sprechstunde erfragen.